TKG-Novelle 2026: Bundestag streitet über Glasfaser-Vollausbau und Fristen für Eigentümer
Der Glasfaserausbau in Deutschland soll schneller werden. Dafür liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf vor, der das Telekommunikationsgesetz an mehreren Stellen ändert. Am 4. November 2026 haben Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung den Entwurf bewertet. Das Ergebnis: Einigkeit über das Ziel, aber deutlicher Streit über den Weg.
Im Mittelpunkt steht ein neues Recht auf den sogenannten Vollausbau. Netzbetreiber sollen künftig ein ganzes Gebäude mit Glasfaser erschließen dürfen, auch wenn der Eigentümer bisher nicht zugestimmt hat. Eigentümerverbände, Kommunen und Verbraucherschützer haben dazu ganz unterschiedliche Positionen. Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Bis zum Inkrafttreten sind noch zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die Zustimmung des Bundesrates nötig.
Was die TKG-Novelle ändern soll
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt die Drucksachennummer 21/8277 und wurde am 9. Oktober 2026 in erster Lesung beraten. Er passt das deutsche Telekommunikationsgesetz unter anderem an die europäische Gigabit-Infrastrukturverordnung an, die seit November 2025 im Wesentlichen unmittelbar gilt. Ziel der Regierung ist es, den Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk in der Fläche und im Gebäudebestand voranzubringen.
Ein Kernstück ist Paragraf 144 des Entwurfs. Er gibt Netzbetreibern ein Recht auf den Vollausbau eines Gebäudes, wenn dort noch keine Glasfaserverkabelung vorhanden ist. Voraussetzung ist, dass der Betreiber das Haus an ein Netz angeschlossen hat, das bis zum Zugangspunkt nur aus Glasfaser besteht, oder dass er anbietet, diesen Anschluss binnen 20 Monaten herzustellen. Damit soll ein altes Problem gelöst werden: In vielen Mehrfamilienhäusern endet die Glasfaser am Hausanschluss, in die Wohnungen führen weiter Kupferleitungen. Für den Ausbau im Haus brauchte der Betreiber bisher die Zustimmung des Eigentümers.
Daneben enthält der Entwurf Regelungen zur Kupfer-Glas-Migration, also zum schrittweisen Wechsel vom alten Kupfernetz auf Glasfaser. Auch einheitliche technische Mindeststandards für gebäudeinterne Netze und ein sogenanntes Vier-Faser-Modell sind vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hat im Januar 2026 ein Konzept für den schrittweisen Wechsel vorgelegt. Eine Abschaltung soll demnach erst beginnen, wenn in einem Gebiet ausreichend viele Haushalte mit Glasfaser versorgt sind und andere Anbieter Zugang zum Netz erhalten.
Das Recht auf Vollausbau und die Fristen für Eigentümer
Der umstrittenste Punkt ist die Frist, die Eigentümer bekommen, wenn ein Netzbetreiber den Vollausbau fordert. Nach den Plänen sollen Eigentümer nur zwei Monate Zeit haben, einen alternativen Ausbau verbindlich zu organisieren. Diesen müssten sie dann innerhalb von 24 Monaten umsetzen. Haus und Grund Deutschland warnt vor einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte von Gebäudeeigentümern. Der Verband spricht von einem drohenden Zwangsausbau und erinnert in seiner Kritik an die Debatte um das Heizungsgesetz.
Präsident Kai Warnecke fordert deshalb, die Überlegungsfrist von zwei auf sechs Monate und die Ausbaufrist von 24 auf 36 Monate zu verlängern. Die Auswahl, Abstimmung und Umsetzung eines Glasfaserausbaus dauerten häufig deutlich länger, so die Begründung des Verbandes. Auch der Verwalterverband BVI sieht Konfliktpotenzial für Eigentümergemeinschaften, wenn Netzbetreiber künftig ein eigenes Ausbaurecht erhalten. Rechtlich hält der Entwurf dagegen stand: Nach Auffassung von Professor Thomas Fetzer von der Universität Mannheim begegnet das Recht auf Vollausbau keinen europarechtlichen Bedenken.
Kommunen kritisieren Zeitdruck und neue Verfahren
Auch die Kommunen haben in der Anhörung Kritik geäußert. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bewertet zwar die Regelungen zur Kupfer-Glas-Migration und zum Widerruf von Nutzungsberechtigungen für unzuverlässige oder leistungsunfähige Unternehmen als sinnvoll. Kritisch sieht sie aber die Verkürzung der Frist bis zur Zustimmungsfiktion in wegerechtlichen Verfahren von drei auf zwei Monate. Das würde Kommunen unter zusätzlichen Zeitdruck setzen und die angestrebte Standardisierung im Glasfaserausbau schwächen.
Verbraucherschützer fordern faire Kostenverteilung
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Vorschläge für einen fairen Prozess der Kupferabschaltung und die gesetzliche Absicherung des Wettbewerbs für sinnvoll. Nachbesserungsbedarf sieht die Vertreterin Susanne Blohm vor allem bei der fairen Verteilung der Kosten des Glasfaserausbaus und bei der Durchsetzbarkeit der Verbraucherschutzrechte. Sie forderte zudem, Paragraf 72 des Telekommunikationsgesetzes über das Glasfaserbereitstellungsentgelt ersatzlos zu streichen.
Auch der Deutsche Mieterbund fordert die Abschaffung dieser Regelung. Der Vertreter Stefan Bentrop kritisierte, dass der Entwurf die zum 31. Dezember 2027 befristete Regelung ohne eine Evaluierung der bisherigen Auswirkungen verlängern will. Das Glasfaserbereitstellungsentgelt sei als sachlich ungerechtfertigte Verteuerung der Wohnkosten von Mieterinnen und Mietern anzusehen. Die Kosten eines von den Eigentümern beauftragten Glasfaserausbaus sollten diese auch vollständig selbst tragen und nicht auf ihre Mieter umlegen dürfen, so die Forderung.
Bundesnetzagentur begrüßt den Entwurf
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller begrüßte den Entwurf in der Anhörung. Paragraf 22a stärke den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, so Müller. Auch das Recht auf Vollausbau, die erweiterte Ausstattungspflicht und das Vier-Faser-Modell wurden von Sachverständigen begrüßt. Zusätzlich sollte nach Auffassung einiger Experten eine Modernisierungspflicht für Mehrfamilienhäuser im Bestand ab einem Stichtag, etwa dem Jahr 2035, geprüft werden.
Der Ausbau selbst läuft derweil weiter. Die Telekom meldete für September 2026 rund 255.000 zusätzliche Glasfaseranschlüsse und 72 neu in Betrieb genommene Mobilfunkstandorte. Nach Angaben des Unternehmens erreicht sie aktuell rund 14,1 Millionen Glasfaser-Haushalte. Auch kleinere Projekte kommen voran: Im Emsland etwa startete am 5. November 2026 der Ausbau für 2.649 Adressen in Papenburg, Sögel, Werlte und Nordhümmling. Gebaut werden rund 206 Kilometer Tiefbau und 149 Glasfaserverteilerschränke, fertig sein soll das Netz bis Mitte 2028.
Verabschiedet ist das Gesetz noch nicht. Nach der Anhörung am 4. November stehen zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die Zustimmung des Bundesrates noch aus. Ein Datum für das Inkrafttreten gibt es bisher nicht. Der Streit um Tempo, Fristen und Kosten zeigt: Der Glasfaserausbau ist längst nicht nur eine technische Frage, sondern eine, die Eigentümer, Mieter, Kommunen und Netzbetreiber gleichermaßen betrifft.
Frequently Asked Questions
Was ist das Recht auf Vollausbau in der TKG-Novelle?
Das Recht auf Vollausbau nach Paragraf 144 des Entwurfs gibt Netzbetreibern die Möglichkeit, ein Gebäude vollständig mit Glasfaser zu erschließen, wenn dort noch keine Glasfaserverkabelung vorhanden ist. Voraussetzung ist ein reines Glasfasernetz bis zum Zugangspunkt oder das Angebot, diesen Anschluss binnen 20 Monaten herzustellen.
Welche Fristen sollen Eigentümer beim Glasfaserausbau bekommen?
Nach dem Entwurf sollen Eigentümer zwei Monate Zeit haben, einen alternativen Ausbau verbindlich zu organisieren, und müssen diesen innerhalb von 24 Monaten umsetzen. Haus und Grund fordert eine Verlängerung auf sechs Monate Überlegungsfrist und 36 Monate Ausbaufrist.
Wann tritt die TKG-Novelle 2026 in Kraft?
Ein Datum gibt es noch nicht. Der Gesetzentwurf wurde am 9. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und am 4. November 2026 in einer öffentlichen Anhörung diskutiert. Zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus.



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