Sechs Bundesländer setzen auf Nextcloud statt Microsoft: Die Schul-Cloud KoDaS startet
In deutschen Schulen läuft vieles über Software amerikanischer Konzerne: Dokumente in der Cloud, Stundenpläne, die Zusammenarbeit im Kollegium. Sechs Bundesländer gehen jetzt einen anderen Weg. Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben einen gemeinsamen Rahmenvertrag für eine souveräne Schul-Cloud auf Basis von Nextcloud unterzeichnet. Die Lösung heißt KoDaS und soll Schulen eine Alternative zu Microsoft und Google bieten. Bekannt wurde sie am 3. November 2026 am Rande des Digital-Gipfels der Bundesregierung in Berlin.
Der Schritt ist mehr als ein reiner Softwarewechsel. Es geht um die Frage, wo die Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften liegen und wer darauf zugreifen kann. Die sechs Länder setzen auf Open-Source-Technik aus Deutschland und den Betrieb in deutschen Rechenzentren. Schulen sind zur Nutzung nicht verpflichtet, sie erhalten lediglich die Möglichkeit, die Plattform nach ihren Bedürfnissen einzusetzen.
Was KoDaS genau ist
KoDaS steht für eine Kollaborations- und Dateiablagelösung, die im Rahmen der Pädagogischen Cloud-Infrastruktur (PCI) aufgebaut wird. Technisch basiert sie auf dem IONOS Nextcloud Workspace, einer integrierten digitalen Arbeitsumgebung, die auf die Anforderungen von Bildungseinrichtungen zugeschnitten ist. Dateien ablegen, gemeinsam an Dokumenten arbeiten, Termine und Aufgaben organisieren: All das soll in einer Umgebung funktionieren, ohne dass Daten zu einem US-Anbieter wandern.
Den Zuschlag für Aufbau und Betrieb erhielt der Hosting-Anbieter IONOS nach einem öffentlichen Vergabeverfahren der Genossenschaft govdigital eG. IONOS ist damit als Hauptauftragnehmer für Bereitstellung, Migration, Infrastruktur und laufenden Betrieb verantwortlich. Der Rahmenvertrag läuft vier Jahre und hat ein maximales Vertragsvolumen von 67,5 Millionen Euro. Diese Summe ist der Höchstwert des Rahmenvertrags, nicht das Geld, das bereits ausgegeben wurde. Wie viel tatsächlich abgerufen wird, hängt davon ab, wie viele Schulen die Lösung nutzen.
Die Beschaffung über govdigital eG, ein Kooperationsbündnis öffentlicher IT-Dienstleister, hat einen praktischen Vorteil: Weitere Bundesländer können der Vereinbarung später beitreten, ohne ein eigenes aufwendiges Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Auch Schulen und Schulbehörden der beteiligten Länder können die Lösung nach individuellem Bedarf nutzen, eine Verpflichtung zur Einführung besteht nicht. Das Abrechnungsmodell orientiert sich nach Berichten an der Zahl der aktiven Nutzer und ist in Stufen unterteilt.
Warum die Länder jetzt umsteigen
Der Hintergrund ist die Debatte um digitale Souveränität, die in Deutschland seit Jahren läuft und auf dem Digital-Gipfel Anfang November einen Schwerpunkt bildete. Schulen verarbeiten besonders sensible Daten: Namen, Noten, Gesundheitsinformationen und persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen. Wenn diese Daten auf Servern außerhalb Europas liegen, gelten andere rechtliche Bedingungen, und der Zugriff ausländischer Behörden ist schwerer auszuschließen.
Auch eine Bitkom-Umfrage vom November zeigte, dass 96 Prozent der deutschen Unternehmen heimische KI-Anbieter gegenüber US-amerikanischen Lösungen bevorzugen. Das Vertrauen in eigene Lösungen wächst, und die öffentliche Verwaltung zieht nach. Nextcloud-Gründer Frank Karlitschek begrüßte die Vereinbarung als Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit von US-Technologieanbietern.
Dabei ist der Schritt kein vollständiger Abschied von Microsoft und Google. Die Vereinbarung schafft eine Alternative, keine Pflicht. Schulen, die mit den bisherigen Werkzeugen zufrieden sind, können sie weiter nutzen. Der Rahmenvertrag gibt ihnen lediglich die Möglichkeit, auf eine souveräne Lösung zu wechseln, ohne dass jede Schule einzeln ausschreiben muss. Genau das war bisher oft das größte Hindernis: Ein Vergabeverfahren kostet Zeit und Geld.
Wer schon vorausgegangen ist
Die sechs Länder sind nicht die ersten, die diesen Weg gehen. Schleswig-Holstein setzt bereits seit rund zwei Jahren eigenständig auf Nextcloud-Lösungen und ist deshalb nicht Teil des aktuellen Länderpakets. Das Land hat den Wechsel schon hinter sich und dient den anderen als Beispiel dafür, dass der Umstieg in der Praxis funktioniert.
Auch Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits im Sommer angekündigt, Nextcloud als Ersatz für Microsoft SharePoint einzuführen. Die Entwicklung zeigt damit ein Muster: Erst einzelne Länder, dann eine gemeinsame Rahmenvereinbarung, der weitere Länder beitreten können. So entsteht nach und nach eine größere Infrastruktur, ohne dass ein Land allein die Kosten und Risiken tragen muss.
Für Nextcloud selbst ist die Vereinbarung ein wichtiger Erfolg. Das Stuttgarter Unternehmen entwickelt die Open-Source-Software, auf der die Schul-Cloud läuft, und hat sich in den vergangenen Jahren als europäische Alternative zu den großen US-Clouds positioniert. Der Rahmenvertrag zeigt, dass diese Alternative inzwischen auch für große öffentliche Projekte in Frage kommt.
Was das für Schulen und Lehrkräfte bedeutet
Für Schulen ändert sich zunächst wenig. Die Nutzung ist freiwillig, und keine Schule muss ihre bestehenden Werkzeuge von heute auf morgen ablösen. Wer umsteigen will, bekommt mit KoDaS eine fertige Umgebung, die Dateien, Zusammenarbeit und Organisation in einer Plattform vereint. Der Betrieb in deutschen Rechenzentren soll dabei sicherstellen, dass die Daten unter deutschem und europäischem Recht bleiben.
Für Lehrkräfte ist der praktische Nutzen entscheidend: Die Plattform muss im Alltag funktionieren, sonst bleibt sie ungenutzt. Dateifreigaben, gemeinsame Dokumentenbearbeitung und der Zugriff von verschiedenen Geräten gehören zu den Grundfunktionen, die eine Schul-Cloud leisten muss. Ob KoDaS diese Erwartungen erfüllt, zeigt sich erst im laufenden Betrieb.
Auch der Datenschutz spielt eine Rolle. Weil die Lösung auf Open-Source-Technik basiert und in Deutschland betrieben wird, lassen sich die Datenflüsse nachvollziehen. Das ist für Schulen ein Vorteil gegenüber Diensten, deren Serverstandorte und Verarbeitungswege schwer zu prüfen sind. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung bei den Schulen selbst: Auch eine souveräne Cloud schützt nur dann, wenn Passwörter sicher sind und Zugriffsrechte richtig vergeben werden.
Was als Nächstes passiert
Die Vereinbarung ist geschlossen, der Betrieb kann anlaufen. Entscheidend wird nun sein, wie viele Schulen das Angebot annehmen und wie reibungslos die Migration verläuft. Der Rahmenvertrag läuft vier Jahre, und weitere Bundesländer können jederzeit beitreten. Beobachter werden darauf achten, ob sich das Modell auf andere Bereiche der Verwaltung übertragen lässt.
Der Digital-Gipfel hat gezeigt, dass digitale Souveränität für die Bundesregierung zentral ist. Die KoDaS-Vereinbarung ist ein konkretes Beispiel dafür, wie aus dieser Debatte praktische Projekte werden. Ob sie zum Vorbild für andere Länder wird, hängt davon ab, wie gut die Schul-Cloud im Alltag ankommt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Schul-Cloud KoDaS?
KoDaS ist eine Kollaborations- und Dateiablagelösung für Schulen auf Basis von Nextcloud, die im Rahmen der Pädagogischen Cloud-Infrastruktur aufgebaut wird. Sechs Bundesländer haben einen vierjährigen Rahmenvertrag unterzeichnet, der Schulen den Zugang zu dieser souveränen Open-Source-Lösung ermöglicht. Betrieben wird sie von IONOS in deutschen Rechenzentren.
Welche Bundesländer sind beteiligt?
Beteiligt sind Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Vereinbarung wurde am 3. November 2026 bekannt. Weitere Bundesländer können dem Rahmenvertrag später beitreten, ohne ein eigenes Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Schleswig-Holstein gehört nicht dazu, weil das Land bereits seit rund zwei Jahren eigenständig Nextcloud nutzt.
Müssen Schulen jetzt auf Nextcloud umsteigen?
Nein. Die Nutzung von KoDaS ist freiwillig und folgt einem Opt-in-Prinzip. Schulen und Schulbehörden der beteiligten Länder können die Plattform nach ihrem Bedarf nutzen, sind aber nicht verpflichtet, sie einzuführen. Das maximale Vertragsvolumen von 67,5 Millionen Euro ist der Höchstwert des Rahmenvertrags über vier Jahre, nicht das bereits ausgegebene Geld.



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