×

Ab 20. November 2026: Strengere Regeln für Ratenkauf und Später bezahlen in Deutschland

Ab 20. November 2026: Strengere Regeln für Ratenkauf und Später bezahlen in Deutschland

Ab 20. November 2026: Strengere Regeln für Ratenkauf und Später bezahlen in Deutschland

Wer online einkauft, kennt das Angebot: erst bestellen, später zahlen. Ein Klick, keine Zinsen, keine lange Prüfung. Genau diese Bequemlichkeit bekommt ab dem 20. November 2026 klare Grenzen. Dann gelten in Deutschland strengere Regeln für Ratenkäufe und Zahlungsaufschübe, auch für kleine Beträge. Betroffen sind Dienste wie Klarna und PayPal, aber auch viele Händler, die eigene Ratenangebote machen. Für Käufer ändert sich vor allem eines: Die Bonität wird künftig deutlich häufiger geprüft, selbst bei einem Einkauf für 20 Euro.

Was sich ab 20. November 2026 ändert

Grundlage ist die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie, kurz CCD II (Richtlinie (EU) 2023/2225). Der Bundestag hat das dazugehörige Gesetz im April 2026 beschlossen. Ab dem 20. November 2026 müssen Anbieter bei vielen Kreditformen prüfen, ob ein Kunde die Zahlung voraussichtlich leisten kann. Diese Kreditwürdigkeitsprüfung war bisher bei kleinen und kurzen Krediten oft nicht nötig.

Konkret fallen künftig unter die strengeren Regeln: Kredite unter 200 Euro, Kredite mit einer Laufzeit unter drei Monaten, zinsfreie Kredite und bestimmte Formen des Kaufs auf Rechnung. Dazu zählt auch das bekannte Modell “Buy now, pay later”, auf Deutsch: kaufe jetzt, zahle später. Wer also eine Jacke in drei Raten zahlen will oder einen Betrag um 30 Tage aufschiebt, schließt nach den neuen Regeln einen Verbraucherkredit ab, mit allen dazugehörigen Informationspflichten und einem Widerrufsrecht.

Anbieter dürfen einen Kredit oder Zahlungsaufschub nicht gewähren, wenn die Prüfung negativ ausfällt oder wenn laufende, nicht ordentlich bediente Kredite bei anderen Anbietern auf ein Überschuldungsrisiko hindeuten. Das kann dazu führen, dass ein Ratenkauf im Checkout abgelehnt wird, obwohl er früher problemlos durchging.

Warum der Gesetzgeber jetzt eingreift

Ratenkauf und “Später bezahlen” sind in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Gerade junge Menschen nutzen sie häufig. Laut einer Umfrage der Finanzaufsicht BaFin hatte knapp ein Viertel der unter 30-Jährigen beim Online-Shopping bereits Erfahrungen mit solchen Angeboten gemacht, die Berichte darüber deuten auf ein wachsendes Verschuldungsrisiko bei kleinen Beträgen hin.

Das Problem: Viele kleine Raten summieren sich. Wer bei fünf Händlern je 30 Euro aufschiebt, schuldet schnell 150 Euro, ohne dass ein einzelner Anbieter das Gesamtbild sieht. Dazu kommen bei verspäteter Zahlung oft Zinsen und Gebühren. Der Überschuldungsreport 2026 zeigt laut Berichten, dass bei Forderungen unter 500 Euro Zinsen und zusätzliche Kosten im Schnitt 14 Prozent ausmachen, bei Forderungen ab 5.000 Euro dagegen nur fünf Prozent. Kleine Schulden sind also verhältnismäßig teuer.

Die neuen Regeln sollen genau hier ansetzen. Sie bringen kleine Kredite unter das Dach des Verbraucherkreditrechts und verpflichten Anbieter, genauer hinzusehen, bevor sie Geld leihen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt laut Berichten vor allem die strengeren Prüfungen vor Vertragsabschluss.

Was das für Käufer konkret bedeutet

Erstens: Rechnen Sie mit mehr Prüfungen. Auch bei kleinen Beträgen kann der Anbieter künftig Bonitätsdaten abfragen. Wer viele offene Ratenkäufe hat, bekommt eher eine Absage. Zweitens: Sie erhalten mehr Informationen vor dem Abschluss, etwa zu Kosten, Laufzeit und Folgen bei Zahlungsverzug. Drittens: Für die neu erfassten Kreditformen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie können den Vertrag also innerhalb von zwei Wochen widerrufen.

Gleichzeitig erleichtert der Gesetzgeber den digitalen Abschluss. Für Verbraucherdarlehen reicht künftig die Textform aus. Eine eigenhändige Unterschrift ist damit nicht mehr grundsätzlich nötig. Das klingt nach einem Widerspruch, ist aber Absicht: mehr Schutz bei der Prüfung, weniger Papierkram beim Abschluss.

Wichtig ist auch: Die Regeln gelten für neue Verträge ab dem Stichtag. Bereits laufende Ratenkäufe, die vor dem 20. November 2026 abgeschlossen wurden, laufen nach den bisherigen Bedingungen weiter. Wer also noch einen Ratenkauf plant, sollte die eigenen offenen Beträge im Blick behalten, bevor er den nächsten aufschiebt.

Kauf auf Rechnung bleibt meist möglich

Nicht jeder Rechnungskauf wird automatisch zum Kredit. Der klassische Kauf auf Rechnung mit kurzer Zahlungsfrist und ohne zusätzliche Gebühren bleibt in der Regel von den neuen Regeln ausgenommen. Das gilt laut Bundesverbraucherhilfe auch dann, wenn ein Händler seine Forderung an einen Dienstleister weitergibt. Wer also wie bisher innerhalb von 14 oder 30 Tagen per Überweisung zahlt, ohne Zinsen und ohne Raten, merkt in der Praxis oft keinen Unterschied.

Anders sieht es aus, sobald der Aufschub verlängert wird, Raten dazukommen oder Gebühren anfallen. Dann greifen die neuen Pflichten. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Zahlungsbedingungen des Händlers: Steht dort “Ratenkauf” oder “Später bezahlen” mit einem Zahlungsdienstleister, handelt es sich künftig in der Regel um einen erfassten Kredit.

Auch beim Dispokredit steigen die Schutzvorgaben. Banken dürfen ihn künftig nicht mehr ohne Frist beenden. Vor einer Durchsetzung müssen sie laut Bundesverbraucherhilfe eine Rückzahlung in zwölf gleichen Monatsraten anbieten. Das gibt Betroffenen mehr Luft, eine Lösung zu finden, statt sofort in die Enge getrieben zu werden.

Was tun, wenn eine Zahlung abgelehnt wird

Eine Ablehnung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Zunächst hilft es, auf eine andere Zahlungsart auszuweichen: Lastschrift, Kreditkarte oder eine direkte Zahlung per PayPal funktionieren in der Regel weiterhin. Prüfen Sie außerdem, ob noch offene Ratenkäufe laufen. Wer mehrere Beträge gleichzeitig offen hat, sollte diese zuerst begleichen, bevor er den nächsten Kauf aufschiebt.

Wer unsicher ist, ob eine Ablehnung berechtigt war, kann beim Anbieter nachfragen, welche Prüfung zugrunde lag. Und wer merkt, dass Ratenkäufe regelmäßig zur Belastung werden, findet bei Schuldnerberatungsstellen und der Verbraucherzentrale kostenlose Hilfe. Die neue Regel will genau das erreichen: dass ein “Später bezahlen” nicht still zur Schuldenfalle wird.

Für Händler und Zahlungsdienstleister bedeutet der Stichtag ebenfalls Arbeit. Sie müssen ihre Prüfprozesse, ihre Informationsblätter und ihre Systeme bis zum 20. November 2026 umstellen. Für Käufer ist die Botschaft einfacher: Kleine Beträge sind ab November kein Freifahrtschein mehr. Wer bewusst einkauft, seine offenen Raten im Blick behält und im Zweifel lieber direkt zahlt, steht auf der sicheren Seite.

Frequently Asked Questions

Ab wann gelten die neuen Regeln für Ratenkauf in Deutschland?

Die neuen Regeln gelten ab dem 20. November 2026. Sie setzen die EU-Verbraucherkreditrichtlinie CCD II um, deren deutsches Gesetz der Bundestag im April 2026 beschlossen hat. Betroffen sind Ratenkäufe, Zahlungsaufschübe und Kleinkredite, die ab diesem Stichtag neu abgeschlossen werden.

Muss ich bei jedem kleinen Einkauf mit einer Bonitätsprüfung rechnen?

Bei Ratenkäufen und “Später bezahlen” Angeboten ja, auch bei Beträgen unter 200 Euro. Anbieter müssen künftig prüfen, ob Sie die Zahlung voraussichtlich leisten können. Der klassische Kauf auf Rechnung mit kurzer Frist und ohne Gebühren bleibt dagegen in der Regel ausgenommen.

Kann ich einen Ratenkauf nach den neuen Regeln widerrufen?

Ja. Für die neu erfassten Kreditformen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag widerrufen, ohne Gründe nennen zu müssen. Die genauen Bedingungen stehen in den Vertragsunterlagen des Anbieters.

Post Comment