Neue Regeln für KI-Chatbots in Deutschland: Was der Medien-Staatsvertrag Teil 2 plant
Wer in Deutschland einen KI-Chatbot fragt, bekommt eine Antwort, die oft aus journalistischen Inhalten gebaut ist. Wer dafür die Regeln macht, ist bisher nicht eindeutig geklärt. Genau hier setzt ein neuer Entwurf der Bundesländer an. Der Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2 soll erstmals eigene Regeln für KI-Informationssysteme schaffen, also für Chatbots und KI-Suchen, die aus fremden Inhalten automatisch neue Antworten erzeugen. Doch die Anhörung läuft, und die Debatte zeigt, wie ernst die Länder das Thema nehmen.
Was der Entwurf überhaupt regelt
Der Digitale Medien-Staatsvertrag, kurz DMStV, ist das Regelwerk der Länder für Rundfunk und Telemedien in Deutschland. Teil 2 ist ein Diskussionsentwurf, den die Rundfunkkommission der Länder am 16. September 2026 beraten und zur Anhörung gestellt hat. Berichten zufolge handelt es sich ausdrücklich nicht um abschließend geeinte Texte. Die Länder wollen Feedback einholen, bevor sie den Entwurf weiterentwickeln.
Offiziell verfolgt Teil 2 sieben Ziele. Für die Tech-Seite sind vor allem drei Punkte relevant: neue Regeln für KI-Informationssysteme, lockerere Werberegeln für klassische Medien und die Frage, wie weit nationale Pflichten neben dem bereits geltenden EU-Recht gehen dürfen. Der Entwurf ist damit kein reines KI-Gesetz. Er ist ein Medienstaatsvertrag, der auf eine neue technische Realität reagiert: Antworten kommen heute oft nicht mehr als Linkliste, sondern als fertig formulierter Text.
Die neue Kategorie: KI-Informationssysteme
Der Kern des Entwurfs ist eine eigene Telemedien-Kategorie für sogenannte KI-Informationssysteme. Gemeint sind Dienste, die für einen unbestimmten Nutzerkreis bestimmt sind und aus journalistisch-redaktionellen Angeboten Dritter individualisiert und automatisiert neue Inhalte erzeugen. Typische Beispiele sind KI-Chatbots und KI-gestützte Suchantworten.
Für solche Systeme soll das Marktortprinzip gelten. Wer sich an Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland richtet, kann demnach von den Landesregeln erfasst werden, auch wenn der Anbieter seinen Sitz anderswo hat. Das ist ein wichtiger Punkt, denn viele große KI-Dienste werden von Unternehmen außerhalb Deutschlands betrieben. Das Marktortprinzip soll verhindern, dass sich ein Anbieter den Regeln allein durch seinen Firmensitz entzieht.
Was genau ein KI-Informationssystem im Detail leisten muss, ist im Diskussionsentwurf noch offen und Teil der Anhörung. Fest steht bisher nur die Richtung: Die Länder wollen Transparenz und faire Bedingungen für journalistische Inhalte, aus denen KI-Antworten gebaut werden. Ob daraus Kennzeichnungspflichten, Auskunftspflichten oder andere Vorgaben werden, wird sich im weiteren Verfahren zeigen.
Wer betroffen wäre und wer nicht
Für normale Nutzerinnen und Nutzer ändert sich zunächst nichts. Wer Chatbots, KI-Suche oder große Social- und Videoplattformen nutzt, merkt von dem Entwurf vorerst nichts, denn er ist noch kein Gesetz. Auch kleine private Projekte fallen nicht unter die neue Kategorie, weil sie sich nicht an einen unbestimmten Nutzerkreis richten oder keine journalistischen Inhalte Dritter automatisiert neu zusammenstellen.
Betroffen wären in erster Linie Betreiber größerer KI-Dienste und Plattformen, die sich an ein deutsches Publikum wenden. Auch klassische Medienhäuser sind im Blick, allerdings aus einer anderen Richtung: Für sie sieht der Entwurf lockerere Werberegeln vor, was ihre Refinanzierung verbessern soll. Der VAUNET, der Verband Privater Medien, begrüßte den Anhörungsentwurf als wichtige Impulse für private Angebote. Er nannte dabei bessere Refinanzierung, fairere Bedingungen gegenüber marktmächtigen Tech-Plattformen und die Auffindbarkeit journalistischer Inhalte.
Der Streitpunkt: Doppelregeln neben EU-Recht
Der heikelste Punkt ist die Schnittstelle zum EU-Recht. Mit dem Digital Services Act, dem European Media Freedom Act und der KI-Verordnung setzt die EU bereits einen Rahmen für Plattformen, Medien und KI-Systeme. Verbände warnen deshalb vor Doppelregeln: Wenn Länder eigene Pflichten für dieselben Dienste schaffen, könnten Anbieter unter zwei Regelwerken gleichzeitig stehen.
Diese Sorge ist nachvollziehbar. Ein Chatbot-Anbieter müsste dann prüfen, ob eine nationale Regel über die EU-Vorgaben hinausgeht oder ihnen widerspricht. Die Länder wiederum argumentieren, dass der Medienstaatsvertrag Ländersache ist und eigene medienrechtliche Ziele verfolgt, die das EU-Recht nicht vollständig abdeckt. Genau diese Abgrenzung wird in der Anhörung verhandelt. Auch der BVDW, der Bundesverband Digitale Wirtschaft, hat sich bereits in einer Stellungnahme zu den Eckpunkten von Teil 2 geäußert, die aus dem Mai 2026 stammt.
Was Verbände und Länder bisher sagen
Die Rundfunkkommission spricht offen davon, dass die vorgelegten Texte noch nicht abschließend geeint sind. Verbände und Öffentlichkeit können bis zum 13. November 2026 Stellung nehmen.
Der VAUNET sieht in dem Entwurf vor allem eine Chance für private Medien: bessere Refinanzierung, fairere Bedingungen gegenüber großen Plattformen und Regeln für KI-Übersichten, also für die automatisch erzeugten Antwortblöcke, die Nutzer heute oft schon vor den eigentlichen Suchergebnissen sehen. Kritische Stimmen warnen dagegen, dass zu strenge nationale Regeln Innovation bremsen oder kleinere Anbieter überfordern könnten, die keine großen Rechtsabteilungen haben.
Der Zeitplan: Anhörung bis 13. November
Der Anhörungsentwurf datiert vom 28. September 2026 und liegt als PDF vor. Die Stellungnahmefrist endet am 13. November 2026. Danach werten die Länder die Eingaben aus. Ein festes Datum für ein Inkrafttreten von Teil 2 ist bislang nicht veröffentlicht. Das bedeutet: Selbst wenn der Entwurf in seiner jetzigen Form weiterverfolgt wird, vergeht noch Zeit, bis daraus geltendes Recht wird.
Für Unternehmen, die KI-Dienste in Deutschland anbieten, ist die Anhörungsphase trotzdem wichtig. Wer jetzt Stellung nimmt, kann Einfluss darauf nehmen, wie streng oder praxisnah die Regeln am Ende ausfallen. Für Medienhäuser geht es um die Frage, ob ihre Inhalte in KI-Antworten künftig besser geschützt und sichtbarer werden.
Was das für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet
Kurzfristig ändert sich für Nutzerinnen und Nutzer nichts. Mittel- und langfristig könnte der Entwurf aber spürbar werden. Denkbar sind klarere Hinweise darauf, woher eine KI-Antwort ihre Informationen hat, oder bessere Bedingungen für die Medien, deren Inhalte in den Antworten verarbeitet werden. Auch das wäre ein Gewinn für die Informationsqualität: Wenn journalistische Angebote fair behandelt werden, bleibt die Grundlage für gute KI-Antworten erhalten.
Gleichzeitig bleibt die Frage, ob nationale Alleingänge in einem europäischen Markt sinnvoll sind. Die Debatte um Teil 2 ist deshalb auch ein Test dafür, wie Deutschland und die EU künftig zwischen nationaler Medienpolitik und europäischer Digitalregulierung aufteilen. Wer sich für das Thema interessiert, kann die Anhörung bis zum 13. November 2026 verfolgen und die Stellungnahmen der Verbände lesen, sobald sie veröffentlicht werden.
Frequently Asked Questions
Was ist der Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2?
Teil 2 ist ein Diskussionsentwurf der Bundesländer für neue medienrechtliche Regeln. Er soll unter anderem erstmals eine eigene Kategorie für KI-Informationssysteme wie Chatbots und KI-Suchen schaffen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz, sondern befindet sich in der Anhörung.
Bis wann kann man zum Entwurf Stellung nehmen?
Berichten zufolge endet die Stellungnahmefrist am 13. November 2026. Danach werten die Länder die Eingaben aus. Ein Datum für ein mögliches Inkrafttreten ist bislang nicht veröffentlicht.
Ändert sich für Nutzer von KI-Chatbots schon jetzt etwas?
Nein. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen und noch kein geltendes Recht. Nutzerinnen und Nutzer merken vorerst nichts. Erst wenn aus dem Entwurf ein beschlossener Staatsvertrag wird, könnten sich konkrete Pflichten für Anbieter ergeben.



Post Comment